1. Allgemeines
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen unserer Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderungen. Abweichungen von
den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Nebenabreden bedürfen
zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Aufträge gelten erst dann als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder inzwischen zu Ausführungen gelangten.
Unsere Angebote sind freibleibend. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird
ausdrücklich widersprochen.
2. Preise
Die Berechnung der Ware erfolgt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,
zu unseren am Tage der Bestellungen geltenden Preise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist, soweit
nicht anders vereinbart wurde, in den Preisen nicht eingeschlossen. Die Preise werden je 100 Liter bei
15° Celsius und für die vom Käufer bestellte Gesamtmenge genannt. Der Käufer ist gehalten, die von
ihm gewünschte Menge so anzugeben, dass sie tatsächlich in den Tank gefüllt werden kann. Gibt der
Käufer die Bestellmenge mehr als 10% höher oder niedriger an, als die Menge, die tatsächlich in den
Tank gefüllt werden kann, so ist die Fa. Alois Killisperger GmbH berechtigt, den Lieferpreis angemessen
anzupassen. Mehrkosten, die infolge außergewöhnlicher Umstände gem. Ziff. 4a bis d für die
Versorgung unserer Standorte und/oder durch die Belieferungen der vom Käufer gewünschten
Empfangsstelle entstehen, berechtigen uns, die sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende
Mehrbelastung in Rechnung zu stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend zu erhöhen. Wird
wegen dieser Mehrbelastung die Abnahme der bestellten Ware verweigert, so sind wir berechtigt,
wegen des nicht erfüllten Teiles unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom
Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir jederzeit zur Ausübung der oben
genannten Rechte befugt, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer
Vorlieferanten oder unserer Herstellungskosten, Frachten, Steuern, Zölle, Umschlagskosten, sonstige
Versandspesen und Abgaben erhöhen. Rückwirkend eingeführte oder erhöhte Belastungen dieser Art
können dem Käufer in Rechnung gestellt werden, auch wenn die Bezahlung der Rechnung schon erfolgt
ist.
3. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung ab unserem Versandwerk oder Lager auf den Käufer über, auch
dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögerte sich der Versand durch Verschulden des
Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.
Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Die
anstandslose Übernahme der Umhüllung durch die Eisenbahn, den Spediteur, Frachtführer oder
sonstige Abholer gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umhüllung. Jeder später erhobene
Einspruch wegen Gewichtsverluste oder Beschädigungen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer
der Lieferung von ihm festgestellte Beschädigungen beim Frachtführer rügt und durch diesen
aufnehmen lässt. Mangels besonderer Weisung des Käufers erfolgt die Wahl der Beförderungsart durch
uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste Verachtung.
4. Lieferzeit
Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur dann, wenn wir eine bestimmte Lieferfrist schriftlich
anerkannt haben. Wir bemühen uns um die Einhaltung der gewünschten und vereinbarten
Liefertermine. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das
Anlieferungsfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das Entladen muss
unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug und dessen Fahrer erfolgen können. Sind diese
Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Die den
Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur
Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt, sowie unsere Lieferung nach Unterzeichnung des
Lieferscheines als erfolgt. Wir sind berechtigt, ohne dass der Käufer Schadensersatzansprüche geltend
machen kann, die Lieferung einzuschränken, hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurücktreten bei
A) Fällen höherer Gewalt, wie Streik, behördliche Maßnahmen, Feuer und Explosionen in uns zur
Verfügung stehenden Lägern,
B) Jeder Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit durch Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen,
C) Wegfall der Bezugsmöglichkeiten,
D) Verteuerung durch Devisen- oder Währungsverhältnisse.
Stehen die für den Verkauf vereinbarten Versandbehälter nicht zur Verfügung, sind wir berechtigt, den
Versand so lange zurückzustellen, bis diese verfügbar sind. Für den Fall, dass wir durch Umstände, die
wir nicht zu vertreten haben, in Liefer- und/oder Transportschwierigkeiten geraten, gelten folgende
Bedingungen:
1)Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Lieferungen
verpflichtet. Sollten die zur Verfügung stehenden Warenmengen zu Befriedigung aller
Warengläubiger nicht ausreichen, so sind wir berechtigt, bei allen Lieferverpflichtungen gleichmäßige
Kürzungen vorzunehmen. Nehmen wir, um unsere Lieferverpflichtungen erfüllen zu können,
bisher nicht oder nicht in diesem Umfange zu benutze Transportmöglichkeiten in Anspruch und tritt
hierdurch eine Verteuerung der Ware ein, so werden wir die entstehenden Mehrkosten dem
Kaufpreis zuschlagen, auch dann, wenn Festpreis vereinbart wurde. Sollte Käufer die Übernahme der
Mehrkosten ablehnen, so sind wir berechtigt, ohne Zahlung von Schadensersatz vom Vertrage
zurückzutreten
2)Werden ab einer bestimmten Lieferstelle von uns Abholung oder Versendung der Ware vereinbart
und sind wir später aus Gründen gem. a bis d nicht in der Lage, diese Lieferstelle ausreichend mit
Ware zu versorgen, so sind wir berechtigt, die Lieferungen ab einer anderen Lieferstelle vorzunehmen.
Zusätzliche Frachten und sonstige Nebenkosten, die hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des
Käufers. Sollte Käufer den Bezug von einer anderen Lieferstelle ablehnen, so können wir unter
Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrage zurücktreten.
5. Haftung für Erfüllungsgehilfen
Bei Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen entstehen, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit
nur insoweit, als der Schaden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar war.
6. Widerrufsrecht
Laut § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB haben Verbraucher beim Heizölkauf nun nicht länger das Recht, die Ware oder Bestellung nach Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrags (Fernabsatz-Vertrag) zu widerrufen. Abgeschlossene Verträge dürfen gesetzlich nun nicht mehr storniert werden. Das heißt, dass der vereinbarte Preis für Käufer und Verkäufer bindend ist und das bestellte Heizöl bezahlt und bei Lieferung abgenommen werden muss. Selbst dann, wenn der Preis pro Liter noch am selben Tag der Heizölbestellung aufgrund von Preisschwankungen günstiger wird, kann und darf der Verbraucher seine Bestellung nicht mehr stornieren.
7. Mängelrügen
Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen Wochenfrist schriftlich
anzuzeigen. Mängelrügen können nur vor Verwendung der von uns gelieferten Ware geltend
gemacht werden, vorausgesetzt, dass die Ware noch unvermischt und unterscheidbar im Besitz
des Käufers oder aber der Käufer in Gegenwart eines Vertreters von uns mindestens 1 kg der
beanstandeten Ware als Muster gezogen hat. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn uns
eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Für die Wahrung etwaiger
Rückgriffs Rechte gegen den Frachtführer hat der Käufer gleichzeitig und unabhängig von der
Mängelrüge gegenüber uns Sorge zu
tragen. Die Kosten der Nachprüfung usw. trägt die unterliegende Partei. Außer dem Recht auf
Wandlung stehen dem Käufer keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere nicht auf Ersatz von
Schäden irgendwelcher Art. Handelsüblich zulässige und technische unvermeidbare
Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.
8. Zahlungen
Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles fällig. Das
Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte
Zahlungsziele können jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Skonto oder andere Abzüge
sind nicht gestattet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist entscheidend der Zeitpunkt der
Gutschrift auf eines unserer Konten. Jedes Geschäft für sich. Maßgebend für das
Rechnungsdatum ist der Liefertag. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur
zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Werden
Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, sind wir berechtigt, für die Zwischenzeit
Zinsen in Höhe von 4% zuzüglich MwSt. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es
sei denn, dass wir Gegenansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig
festgestellt sind. Diese Regelung gilt im kaufmännischen Verkehr auch für die Zurückbehaltung.
9. Zahlungsverzug
Zahlungsverzug bei einem Lieferungsvertrag berechtigt uns, von allen bestehenden
Lieferungsverträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir
können ferner die sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer verlangen und
die Lieferung so lange einstelle, bis diese Verpflichtungen erfüllt sind.
10. Verlängerter Eigentumsvorbehalt Sicherheitsleistung
Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Zahlungen aller uns gegenüber
dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller hiermit verbundenen
Nebenforderungen auf den Käufer über. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum
als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht
gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Eigentum an der
neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum
Gesamtwert. Der Käufer verpflichtet sich, diese Waren für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu
verwahren. Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen
Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer
Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der
Käufer seine Ansprüche gegen der Dritter in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen
Sache ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen so lange berechtigt, wie er
seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der
Käufer ist jedoch auf Verlangen verpflichtet, Einzelabtretungserklärung zu erteilen, die
Drittschuldner aufzugeben und diese die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer darf unsere Ware
weder verpfänden, noch sicherungsübereignen. Im Falle einer Pfändung durch einen Dritten hat
er in geeigneter Weisen auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung
zu unterrichten. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder
in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % werden
wir auf Verlangen voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.
11. Datenschutz
Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten
zu speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und
einzusetzen. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung zu Folgendem: Die
personenbezogenen Daten des Käufers wie z.B. Name und Adresse werden bei uns sowie Dritten,
denen wir uns zur Durchführung eines Vertrages bedienen, zum Zwecke der Durchführung des
jeweiligen Vertrages erhoben, gespeichert und verarbeitet. Wir sind mittels dieser
personenbezogenen Daten zur Bonitätsprüfung des Käufers berechtigt, insbesondere Auskünfte
bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen Kreditinformationssysteme einzuholen und
Negativdaten abzuspeichern. Weitere Infos auf www.killisperger-alois.de
12. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Lieferungen einschließlich der frachtfreien ist unsere jeweilige
Auslieferungsstätte. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Augsburg. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen
Verträgen auf Dritte zu übertragen. Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine
Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, Augsburg. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.