AGBs

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und

Lieferbedingungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, auch

wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Änderungen unserer Verkaufs- und

Lieferungsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderungen. Abweichungen von

den nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen oder Nebenabreden bedürfen

zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Aufträge gelten erst dann als

angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder inzwischen zu Ausführungen gelangten.

Unsere Angebote sind freibleibend. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird

ausdrücklich widersprochen.

2. Preise

Die Berechnung der Ware erfolgt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde,

zu unseren am Tage der Bestellungen geltenden Preise. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist, soweit

nicht anders vereinbart wurde, in den Preisen nicht eingeschlossen. Die Preise werden je 100 Liter bei

15° Celsius und für die vom Käufer bestellte Gesamtmenge genannt. Der Käufer ist gehalten, die von

ihm gewünschte Menge so anzugeben, dass sie tatsächlich in den Tank gefüllt werden kann. Gibt der

Käufer die Bestellmenge mehr als 10% höher oder niedriger an, als die Menge, die tatsächlich in den

Tank gefüllt werden kann, so ist die Fa. Alois Killisperger GmbH berechtigt, den Lieferpreis angemessen

anzupassen. Mehrkosten, die infolge außergewöhnlicher Umstände gem. Ziff. 4a bis d für die

Versorgung unserer Standorte und/oder durch die Belieferungen der vom Käufer gewünschten

Empfangsstelle entstehen, berechtigen uns, die sich dadurch für die verkaufte Ware ergebende

Mehrbelastung in Rechnung zu stellen oder den Kaufpreis nachträglich entsprechend zu erhöhen. Wird

wegen dieser Mehrbelastung die Abnahme der bestellten Ware verweigert, so sind wir berechtigt,

wegen des nicht erfüllten Teiles unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Bestellers vom

Vertrag zurückzutreten. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir jederzeit zur Ausübung der oben

genannten Rechte befugt, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer

Vorlieferanten oder unserer Herstellungskosten, Frachten, Steuern, Zölle, Umschlagskosten, sonstige

Versandspesen und Abgaben erhöhen. Rückwirkend eingeführte oder erhöhte Belastungen dieser Art

können dem Käufer in Rechnung gestellt werden, auch wenn die Bezahlung der Rechnung schon erfolgt

ist.

3. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht mit der Absendung ab unserem Versandwerk oder Lager auf den Käufer über, auch

dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Verzögerte sich der Versand durch Verschulden des

Käufers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Käufer über.

Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Die

anstandslose Übernahme der Umhüllung durch die Eisenbahn, den Spediteur, Frachtführer oder

sonstige Abholer gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit der Umhüllung. Jeder später erhobene

Einspruch wegen Gewichtsverluste oder Beschädigungen ist ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer

der Lieferung von ihm festgestellte Beschädigungen beim Frachtführer rügt und durch diesen

aufnehmen lässt. Mangels besonderer Weisung des Käufers erfolgt die Wahl der Beförderungsart durch

uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste Verachtung.

4. Lieferzeit

Für die Einhaltung von Lieferfristen haften wir nur dann, wenn wir eine bestimmte Lieferfrist schriftlich

anerkannt haben. Wir bemühen uns um die Einhaltung der gewünschten und vereinbarten

Liefertermine. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße

Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das

Anlieferungsfahrzeug diese ohne Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Das Entladen muss

unverzüglich und ohne Gefahr für das Fahrzeug und dessen Fahrer erfolgen können. Sind diese

Voraussetzungen nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden. Die den

Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur

Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt, sowie unsere Lieferung nach Unterzeichnung des

Lieferscheines als erfolgt. Wir sind berechtigt, ohne dass der Käufer Schadensersatzansprüche geltend

machen kann, die Lieferung einzuschränken, hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise

zurücktreten bei

A) Fällen höherer Gewalt, wie Streik, behördliche Maßnahmen, Feuer und Explosionen in uns zur

Verfügung stehenden Lägern,

B) Jeder Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit durch Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen,

C) Wegfall der Bezugsmöglichkeiten,

D) Verteuerung durch Devisen- oder Währungsverhältnisse.

Stehen die für den Verkauf vereinbarten Versandbehälter nicht zur Verfügung, sind wir berechtigt, den

Versand so lange zurückzustellen, bis diese verfügbar sind. Für den Fall, dass wir durch Umstände, die

wir nicht zu vertreten haben, in Liefer- und/oder Transportschwierigkeiten geraten, gelten folgende

Bedingungen:

1)Wir sind nur im Rahmen der uns tatsächlich zur Verfügung stehenden Warenmengen zur Lieferungen

verpflichtet. Sollten die zur Verfügung stehenden Warenmengen zu Befriedigung aller

Warengläubiger nicht ausreichen, so sind wir berechtigt, bei allen Lieferverpflichtungen gleichmäßige

Kürzungen vorzunehmen. Nehmen wir, um unsere Lieferverpflichtungen erfüllen zu können,

bisher nicht oder nicht in diesem Umfange zu benutze Transportmöglichkeiten in Anspruch und tritt

hierdurch eine Verteuerung der Ware ein, so werden wir die entstehenden Mehrkosten dem

Kaufpreis zuschlagen, auch dann, wenn Festpreis vereinbart wurde. Sollte Käufer die Übernahme der

Mehrkosten ablehnen, so sind wir berechtigt, ohne Zahlung von Schadensersatz vom Vertrage

zurückzutreten

2)Werden ab einer bestimmten Lieferstelle von uns Abholung oder Versendung der Ware vereinbart

und sind wir später aus Gründen gem. a bis d nicht in der Lage, diese Lieferstelle ausreichend mit

Ware zu versorgen, so sind wir berechtigt, die Lieferungen ab einer anderen Lieferstelle vorzunehmen.

Zusätzliche Frachten und sonstige Nebenkosten, die hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des

Käufers. Sollte Käufer den Bezug von einer anderen Lieferstelle ablehnen, so können wir unter

Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrage zurücktreten.

5. Haftung für Erfüllungsgehilfen

Bei Schäden, die durch unsere Erfüllungsgehilfen entstehen, haften wir nicht für leichte Fahrlässigkeit

nur insoweit, als der Schaden im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar war.

6. Widerrufsrecht

Laut § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB haben Verbraucher beim Heizölkauf nun nicht länger das Recht, die Ware oder Bestellung nach Zustandekommen eines gültigen Kaufvertrags (Fernabsatz-Vertrag) zu widerrufen. Abgeschlossene Verträge dürfen gesetzlich nun nicht mehr storniert werden. Das heißt, dass der vereinbarte Preis für Käufer und Verkäufer bindend ist und das bestellte Heizöl bezahlt und bei Lieferung abgenommen werden muss. Selbst dann, wenn der Preis pro Liter noch am selben Tag der Heizölbestellung aufgrund von Preisschwankungen günstiger wird, kann und darf der Verbraucher seine Bestellung nicht mehr stornieren.
7. Mängelrügen

Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, jedoch spätestens binnen Wochenfrist schriftlich

anzuzeigen. Mängelrügen können nur vor Verwendung der von uns gelieferten Ware geltend

gemacht werden, vorausgesetzt, dass die Ware noch unvermischt und unterscheidbar im Besitz

des Käufers oder aber der Käufer in Gegenwart eines Vertreters von uns mindestens 1 kg der

beanstandeten Ware als Muster gezogen hat. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn uns

eine Nachprüfung der beanstandeten Ware nicht mehr möglich ist. Für die Wahrung etwaiger

Rückgriffs Rechte gegen den Frachtführer hat der Käufer gleichzeitig und unabhängig von der

Mängelrüge gegenüber uns Sorge zu

tragen. Die Kosten der Nachprüfung usw. trägt die unterliegende Partei. Außer dem Recht auf

Wandlung stehen dem Käufer keine weiteren Ansprüche zu, insbesondere nicht auf Ersatz von

Schäden irgendwelcher Art. Handelsüblich zulässige und technische unvermeidbare

Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.

8. Zahlungen

Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles fällig. Das

Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte

Zahlungsziele können jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Skonto oder andere Abzüge

sind nicht gestattet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist entscheidend der Zeitpunkt der

Gutschrift auf eines unserer Konten. Jedes Geschäft für sich. Maßgebend für das

Rechnungsdatum ist der Liefertag. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur

zahlungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Käufer. Werden

Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, sind wir berechtigt, für die Zwischenzeit

Zinsen in Höhe von 4% zuzüglich MwSt. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen

Bundesbank in Rechnung zu stellen. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es

sei denn, dass wir Gegenansprüche schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig

festgestellt sind. Diese Regelung gilt im kaufmännischen Verkehr auch für die Zurückbehaltung.

9. Zahlungsverzug

Zahlungsverzug bei einem Lieferungsvertrag berechtigt uns, von allen bestehenden

Lieferungsverträgen zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir

können ferner die sofortige Zahlung aller sonstigen Forderungen gegen den Käufer verlangen und

die Lieferung so lange einstelle, bis diese Verpflichtungen erfüllt sind.

10. Verlängerter Eigentumsvorbehalt Sicherheitsleistung

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Zahlungen aller uns gegenüber

dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich aller hiermit verbundenen

Nebenforderungen auf den Käufer über. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum

als Sicherung für unsere Saldo-Forderung. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht

gehörenden Sachen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Eigentum an der

neuen Sache nach dem Verhältnis des Rechnungswertes unserer Eigentumsvorbehaltsware zum

Gesamtwert. Der Käufer verpflichtet sich, diese Waren für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu

verwahren. Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware

an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen

Waren weiterveräußert, so gilt die Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes unserer

Vorbehaltsware. Erwirbt ein Dritter das Alleineigentum an der neuen Sache, so tritt schon jetzt der

Käufer seine Ansprüche gegen der Dritter in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware zu der neuen

Sache ab. Der Käufer ist zum Einzug der abgetretenen Forderungen so lange berechtigt, wie er

seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder nicht in Vermögensverfall gerät. Der

Käufer ist jedoch auf Verlangen verpflichtet, Einzelabtretungserklärung zu erteilen, die

Drittschuldner aufzugeben und diese die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer darf unsere Ware

weder verpfänden, noch sicherungsübereignen. Im Falle einer Pfändung durch einen Dritten hat

er in geeigneter Weisen auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich von der Pfändung

zu unterrichten. Im Falle von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder

in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich zu unterrichten.

Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % werden

wir auf Verlangen voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben.

11. Datenschutz

Wir sind berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten

zu speichern sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und

einzusetzen. Der Kunde erklärt mit Vertragsabschluss seine Zustimmung zu Folgendem: Die

personenbezogenen Daten des Käufers wie z.B. Name und Adresse werden bei uns sowie Dritten,

denen wir uns zur Durchführung eines Vertrages bedienen, zum Zwecke der Durchführung des

jeweiligen Vertrages erhoben, gespeichert und verarbeitet. Wir sind mittels dieser

personenbezogenen Daten zur Bonitätsprüfung des Käufers berechtigt, insbesondere Auskünfte

bei Kreditinstituten, Auskunfteien oder sonstigen Kreditinformationssysteme einzuholen und

Negativdaten abzuspeichern. Weitere Infos auf www.killisperger-alois.de

12. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Lieferungen einschließlich der frachtfreien ist unsere jeweilige

Auslieferungsstätte. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Augsburg. Im

kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, Rechte und Pflichten aus abgeschlossenen

Verträgen auf Dritte zu übertragen. Gerichtsstand ist, wenn der Käufer Vollkaufmann oder eine

Körperschaft des öffentlichen Rechtes ist, Augsburg. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner

Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

 

 

 

Steuerbegünstigtes Mineralöl! Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Betrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich a) vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der Mineralölsteuerdurchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder c) der vorübergehenden Stromversorgung im Falle des Ausfalls oder der Störung der sonst üblichen Stromversorgung (Notstromaggregat) dienen. Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen, hat steuer- und strafrechtliche Folgen!

Informationspflicht gem. §3 Abs. 1 CO2KostAufG! Aktuelle Informationen sowie einen Emissionsrechner finden Sie auf unserer Homepage unter www.killisperger-alois.de. Versorgt sich der Mieter selbst mit Brennstoff, so hat er gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch gemäß §6 Abs. 2 und §8 Abs. 2 CO2KostAufG.